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Berufsberatung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Erteilung von Rat und Auskunft in Fragen der Berufswahl einschließlich des Berufswechsels; ergänzt durch Berufsaufklärung, Unterrichtung über die Förderung der beruflichen Bildung im Einzelfall und Vermittlung in berufliche Ausbildungsstellen (§§ 29 ff., 35 ff. SGB III).

    2. Regelung: Soweit die Berufsberatung Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit ist, erfolgt sie grundsätzlich unentgeltlich (§ 42 I SGB III). Die Beratung steht allen Ratsuchenden offen. Ähnlich wie im Fall der Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung (§§ 291 ff. SGB III) kann seit Ende der 1990er-Jahre auch die Berufsberatung  durch Private erfolgen (§§ 288a ff. SGB III).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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