Zitierfähige Version
Berufsordnung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
I. Amtliche Statistik:
Gliederungsstufe in der Berufssystematik. Die Berufsordnung bildet die Basiseinheit des Systems, in der die nach dem Wesen ihrer Berufsaufgabe und Tätigkeit gleichartigen Berufe zusammengefasst sind.
II. Wettbewerbsrecht:
Standes- und Ehrenordnungen, die teils in Gesetzen niedergelegt sind, teils kraft Gewohnheitsrecht gelten. Werbeverbote enthält bes. das Standesrecht der Ärzte und Heilberufe sowie der rechts- und steuerberatenden Berufe. Ohne weiteres unlauter (§ 4 Nr. 11 UWG) sind Verstöße gegen gesetzliche Werbeverbote, sofern diese durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen (Art. 12 I GG). Verstöße gegen sonstiges Standesrecht können unlauterer Wettbewerb (§ 3 UWG) sein, wenn die verletzte Norm zumindest auch eine wettbewerbsbezogene, d.h.
entsprechend dem Normzweck des § 4 Nr. 11 UWG
eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion hat (Rechtsbruch).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon