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Berufsordnung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Amtliche Statistik:

    Gliederungsstufe in der Berufssystematik. Die Berufsordnung bildet die Basiseinheit des Systems, in der die nach dem Wesen ihrer Berufsaufgabe und Tätigkeit gleichartigen Berufe zusammengefasst sind.

    II. Wettbewerbsrecht:

    Standes- und Ehrenordnungen, die teils in Gesetzen niedergelegt sind, teils kraft Gewohnheitsrecht gelten. Werbeverbote enthält bes. das Standesrecht der Ärzte und Heilberufe sowie der rechts- und steuerberatenden Berufe. Ohne weiteres unlauter (§ 4 Nr. 11 UWG) sind Verstöße gegen gesetzliche Werbeverbote, sofern diese durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen (Art. 12 I GG). Verstöße gegen sonstiges Standesrecht können unlauterer Wettbewerb (§ 3 UWG) sein, wenn die verletzte Norm zumindest auch eine wettbewerbsbezogene, d.h.

    entsprechend dem Normzweck des § 4 Nr. 11 UWG

    eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion hat (Rechtsbruch).

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