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Berufsordnung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Amtliche Statistik
    2. Wettbewerbsrecht

    Amtliche Statistik

    Gliederungsstufe in der Berufssystematik. Die Berufsordnung bildet die Basiseinheit des Systems, in der die nach dem Wesen ihrer Berufsaufgabe und Tätigkeit gleichartigen Berufe zusammengefasst sind.

    Wettbewerbsrecht

    Standes- und Ehrenordnungen, die teils in Gesetzen niedergelegt sind, teils kraft Gewohnheitsrecht gelten. Werbeverbote enthält bes. das Standesrecht der Ärzte und Heilberufe sowie der rechts- und steuerberatenden Berufe. Ohne weiteres unlauter (§ 4 Nr. 11 UWG) sind Verstöße gegen gesetzliche Werbeverbote, sofern diese durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen (Art. 12 I GG). Verstöße gegen sonstiges Standesrecht können unlauterer Wettbewerb (§ 3 UWG) sein, wenn die verletzte Norm zumindest auch eine wettbewerbsbezogene, d.h. - entsprechend dem Normzweck des § 4 Nr. 11 UWG - eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion hat (Rechtsbruch).

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