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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vorkehrung, die in der Verschaffung der Verfügungsmacht besteht und den Gläubiger in die Lage versetzt, seinen Anspruch durch Zugriff auf das Sicherungsgut zu befriedigen.

    Vgl. auch Kreditsicherheit.

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