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Beteiligungsverlust

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Verluste aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft oder einer Teilwertabschreibung sind bis einschließlich 2008 nach dem Halbeinkünfteverfahren bei der Einkommensteuer zur Hälfte abzugsfähig. Ab dem Veranlagungszeitraum 2009 sind Verluste aus Veräußerungen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die sich im Betriebsvermögen befinden, sowie bei wesentlichen Beteiligungen im Privatvermögen nunmehr mit 60 Prozent (Teileinkünfteverfahren) zu berücksichtigen. Bei allen anderen Beteiligungen im Privatvermögen (Beteiligung unter 1 Prozent) können Veräußerungsverluste bei Erwerben ab dem Veranlagungszeitraum 2009 nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen ab 2009 verrechnet werden. 

    Ausnahme: Kreditinstitute und Lebensversicherungsunternehmen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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