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Betreuer

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Börse: Market Maker, Designated Sponsor, Market Experts: Ein zum Handel an Wertpapier- oder Devisenbörsen zugelassenes Unternehmen mit zusätzlichen Aufgaben: Hauptaufgabe des Betreuers ist es, für bestimmte ihm zugewiesene Wertpapiere oder Devisen bei Bedarf für zusätzliche Liquidität zu sorgen, indem er auf Anfrage Preise für den Ankauf und Verkauf stellt. Weiterhin soll der Betreuer für den Emittenten als Ansprechpartner in allen Fragen des Aktienmarktes dienen (u.a. Investor Relations, Kapitalerhöhungen).

    2. Familienrecht: Bestellt das Vormundschaftsgericht zum Betreuer eine natürliche Person, die geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen und ihn hierbei im erforderlichen Umgang persönlich zu betreuen. Zum Betreuer kann auch bestellt werden ein Mitarbeiter eines sog. Betreuungsvereins (Vereinsbetreuer) oder ein Mitarbeiter einer Betreuungsbehörde (sog. Behördenbetreuer; § 1897 II BGB) oder der Betreuungsverein oder die zuständige Betreuungsbehörde (§ 1900 BGB). Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht (§ 1901 BGB). In seinem Aufgabenkreis vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich (§ 1902 BGB). Dies kann dazu führen, dass, wenn der Betreute geschäftsfähig ist, es zu Doppelverpflichtungen kommt.

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