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betriebliches Informationssystem

Geprüftes Wissen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Sammelbegriff für alle betriebswirtschaftlichen Softwaresysteme.

    2. Oberbegriff für computergestützte Administrationssysteme, computergestützte Dispositionssysteme, computergestützte Führungsinformationssysteme und computergestützte Planungssysteme.

    3. Bestandteile moderner betrieblicher Informationssysteme sind Datenbanken mit auf betriebswirtschaftliche Sachverhalte ausgerichteten Datenstrukturen, Methoden in Form von Programmalgorithmen und Benutzerschnittstellen zur Gestaltung der Benutzeroberfläche.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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