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Revision von Betriebseinnahmen vom 14.11.2012 - 12:07
Betriebseinnahmen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
einkommensteuerrechtlicher Begriff. Betriebseinnahmen sind alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind.
Keine Betriebseinnahmen sind Einlagen.
Gegensatz: Betriebsausgaben.
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