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Betriebsfinanzamt

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    Finanzamt, in dessen Bezirk sich bei einem inländischen gewerblichen Betrieb die Geschäftsleitung befindet oder bei ausländischen gewerblichen Betrieben eine Betriebsstätte (bei mehreren Betriebsstätten die wirtschaftlich bedeutendste) unterhalten wird (§ 18 I 2 AO). Das Betriebsfinanzamt ist insbesondere örtlich zuständig für die gesonderten Feststellungen.

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