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Betriebsfinanzamt
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Finanzamt, in dessen Bezirk sich bei einem inländischen gewerblichen Betrieb die Geschäftsleitung befindet oder bei ausländischen gewerblichen Betrieben eine Betriebsstätte (bei mehreren Betriebsstätten die wirtschaftlich bedeutendste) unterhalten wird (§ 18 I AO). Das Betriebsfinanzamt ist örtlich zuständig für gesonderte Feststellungen über den Einheitswert des gewerblichen Betriebs und Gewinnfeststellungen bei Mitunternehmerschaften.
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