Zitierfähige Version
Beurkundungsgesetz
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Gesetz vom 28.8.1969 (BGBl I 1513) m.spät.Änd., regelt das Beurkundungswesen. Grundsätzlich sollen nur noch die Notare für die öffentliche Beurkundung zuständig sein.
Inhalt: Eingehende Regelung über Beurkundung von Willenserklärungen mit Prüfungs- und Belehrungspflichten des Notars, sonstige Beurkundungen, Zeugnisse, Beglaubigungen, Ordnungsvorschriften über die Behandlung der Urkunden, Erteilung von Ausfertigungen, Übersetzungen und Abschriften.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon