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Revision von Bevölkerung vom 15.01.2013 - 16:32

Bevölkerung

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    die in einer Volkszählung oder durch laufende Fortschreibung eingegrenzte Gesamtheit von Personen, die dem Ort (Gemeinde; Kreis; Land; Staat) der alleinigen bzw. Hauptwohnung zugeordnet werden. Dazu zählen auch die im Bundesgebiet gemeldeten Ausländer (einschließlich Staatenlose). Nicht zur Bevölkerung gerechnet werden die Angehörigen ausländischer Streitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.

    Begriffseinführung: Mit der Einführung neuer Meldegesetze in fast allen Bundesländern wurde die Fortschreibung der Bevölkerung im April 1983 auf den Begriff der Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung umgestellt. Dieser stimmt, bes. wegen der anderen Zuordnung von verheirateten nicht dauernd von ihrer Familie getrennt lebenden Personen mit mehreren Wohnungen im Bundesgebiet, nicht mit dem zuvor verwendeten Begriff der Wohnbevölkerung überein.

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