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bewegliches Anlagevermögen
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Teil des Sachanlagevermögens; erfasst im Bestandsverzeichnis. Zum beweglichen Anlagevermögen gehören Maschinen einschließlich großer Spezialreserveteile, Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Vgl. auch Anlagevermögen.
Beleuchtungs- und Heizungsanlagen, Fahrstühle werden meist auf Unterkonten zu Gebäuden (unselbstständige Gebäudeteile) gebucht.
Bilanzsteuerlich ist die Bewertung des beweglichen Anlagevermögens durch präzise Grundsätze geregelt (§ 6 EStG). Nur für bestimmte Personenkreise und bestimmte Teile des beweglichen Anlagevermögens besteht eine Bewertungsfreiheit.
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