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bewegliches Anlagevermögen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Teil des Sachanlagevermögens; erfasst im Bestandsverzeichnis. Zum beweglichen Anlagevermögen gehören Maschinen einschließlich großer Spezialreserveteile, Betriebs- und Geschäftsausstattung.

    Vgl. auch Anlagevermögen.

    Beleuchtungs- und Heizungsanlagen, Fahrstühle werden meist auf Unterkonten zu Gebäuden (unselbstständige Gebäudeteile) gebucht.

    Bilanzsteuerlich ist die Bewertung des beweglichen Anlagevermögens durch präzise Grundsätze geregelt (§ 6 EStG). Nur für bestimmte Personenkreise und bestimmte Teile des beweglichen Anlagevermögens besteht eine Bewertungsfreiheit.

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