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Revision von Bewirtschaftungskosten vom 06.03.2023 - 10:54

Bewirtschaftungskosten

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    Als Bewirtschaftungskosten werden die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung marktüblich entstehenden jährlichen Verwaltungskosten, Betriebskosten, Instandhaltungskosten und das Mietausfallwagnis berücksichtigt, die nicht durch Umlagen oder sonstige Kostenübernahmen gedeckt sind. Zur Anwendung kommen pauschalisierte Erfahrungssätze:

    Pauschalierte Bewirtschaftungkosten in %
    Restnutzungsdauer Ein- und
    Zweifamilienhäuser
    Wohnungs
    eigentum
    Mietwohn-grundstück
    > 60 Jahre           18             23             21
    40 bis 59 Jahre            21             25             23
    20 bis 39 Jahre            25             29             27
    < 20 Jahre            27             31             29

    Diese Bewirtschaftungskosten werden vom Rohertrag des Grundstücks abgezogen und ergeben den Reinertrag des Grundstücks.

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