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Bewirtschaftungskosten
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Als Bewirtschaftungskosten werden die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung marktüblich entstehenden jährlichen Verwaltungskosten, Betriebskosten, Instandhaltungskosten und das Mietausfallwagnis berücksichtigt, die nicht durch Umlagen oder sonstige Kostenübernahmen gedeckt sind. Zur Anwendung kommen pauschalisierte Erfahrungssätze:
Restnutzungsdauer | Ein- und Zweifamilienhäuser |
Wohnungs eigentum |
Mietwohn-grundstück |
---|---|---|---|
> 60 Jahre | 18 | 23 | 21 |
40 bis 59 Jahre | 21 | 25 | 23 |
20 bis 39 Jahre | 25 | 29 | 27 |
< 20 Jahre | 27 | 31 | 29 |
Diese Bewirtschaftungskosten werden vom Rohertrag des Grundstücks abgezogen und ergeben den Reinertrag des Grundstücks.
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