Bewirtschaftungskosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Als Bewirtschaftungskosten werden die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung marktüblich entstehenden jährlichen Verwaltungskosten, Betriebskosten, Instandhaltungskosten und das Mietausfallwagnis berücksichtigt, die nicht durch Umlagen oder sonstige Kostenübernahmen gedeckt sind. Zur Anwendung kommen pauschalisierte Erfahrungssätze:
Restnutzungsdauer | Ein- und Zweifamilienhäuser |
Wohnungs eigentum |
Mietwohn-grundstück |
---|---|---|---|
> 60 Jahre | 18 | 23 | 21 |
40 bis 59 Jahre | 21 | 25 | 23 |
20 bis 39 Jahre | 25 | 29 | 27 |
< 20 Jahre | 27 | 31 | 29 |
Diese Bewirtschaftungskosten werden vom Rohertrag des Grundstücks abgezogen und ergeben den Reinertrag des Grundstücks.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Bewirtschaftungskosten
ausgehend
eingehend
Bewirtschaftungskosten
ausgehend