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Revision von Bewusstsein vom 25.07.2011 - 11:42

Bewusstsein

Definition: Was ist "Bewusstsein"?

Bewusstsein (lat. conscientia: Mitwissen, bei Sinnen sein, denken) ist i.w.S. die erfahrbare Existenz geistiger Zustände und Prozesse. Der Begriff „Bewusstsein“ hat im Sprachgebrauch sehr unterschiedliche Bedeutungen, die sich teilweise mit den Bedeutungen von Psyche, Seele und Geist deckt.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Bewusstsein (lat. conscientia: Mitwissen, bei Sinnen sein, denken) ist i.w.S. die erfahrbare Existenz geistiger Zustände und Prozesse. Der Begriff „Bewusstsein“ hat im Sprachgebrauch sehr unterschiedliche Bedeutungen, die sich teilweise mit den Bedeutungen von Psyche, Seele und Geist deckt.

    2. Arten und Aspekte: Man unterscheidet heute in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften verschiedene Aspekte:
    a) Bewusstsein als gedankliches Bewusstsein: Der Mensch hat die Fähigkeit zum Denken. Wer also denkt, sich erinnert, plant oder etwas erwartet, hat ein gedankliches Bewusstsein. Der größere Teil des betrieblichen Alltags wird vom Unterbewusstsein als dem anderen Teil des menschlichen Geistes bestimmt; es regelt jene Vorgänge und Ereignisse, die unbewusst ablaufen. Viele Routinetätigkeiten, z.B. das Bedienen eines Programms, gehen quasi automatisch von der Hand. Es funktioniert, weil das menschliche Unterbewusstsein die Führung übernommen hat. Die Routinetätigkeiten wurden schon so oft wiederholt, dass das menschliche Bewusstsein die Leitung an das Unterbewusstsein abgegeben hat.

    b) Bewusstsein des Selbst und seiner mentalen Zustände: Bewusstsein von sich selbst (Selbstbewusstsein) haben Personen, die nicht nur Denkvermögen haben, sondern sich auch darüber im Klaren sind.

    c) Individualitätsbewusstsein besitzt, wer sich seiner Einzigartigkeit als Mensch bzw. Konsument bewusst ist und die Andersartigkeit auch wahrnimmt.

    d) Problembewusstsein: Bewusstsein (als gedankliches Phänomen) für vorhandene Probleme; meist wird es in wirtschaftlichen oder strafrechtlichen Zusammenhängen mit dem Adjektiv „fehlend“ verwendet, seltener mit „gesundes“ oder „wachsendes“ Problembewusstsein, z.B. für Korruption oder Schattenwirtschaft. Erst wenn bei jedem Einzelnen ein Bewusstsein für Probleme - oft verbunden mit einem Leidensdruck - besteht, kann über Lösungsmöglichkeiten nachgedacht bzw. diskutiert werden.

    e) Unrechtsbewusstsein: Es beschreibt die mangelnde Einsicht, bes. von Straftätern, in die Unrechtmäßigkeit ihres Verhaltens.

    f) Risikobewusstsein: Die Einsicht bzw. das Überlegen vor jeder Handlung bzw. Entscheidung, welche Risiken damit möglicherweise verbunden sein könnten. Das Wecken dieses (praktisch sehr wichtigen) Bewusstseins erfolgt durch Sensibilisieren von Personen für eine mögliche Gefährdung von Personen, Sachen, Umwelt, Vermögen oder Gewinn als Folge ihres Verhaltens oder Entscheidens. Ein Mindestmaß an Risikobewusstsein ist die Grundlage jeder Risikobewältigung.

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