Schattenwirtschaft
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1. Begriff: Volkswirtschaftlicher Oberbegriff für alle ökonomische Aktivitäten, aus denen – legal oder illegal – Einkommen erzielt, und staatliche Regulierung, Besteuerung oder statistische Erfassung vermieden wird. Die Schattenwirtschaft i. w. S. umfasst die Selbstversorgungswirtschaft (Subsistenzwirtschaft), darunter den informellen Wirtschaftssektor sowie die Schattenwirtschaft i. e. S. mit Schwarzarbeit und Schwarzmarkt.
2. Arten (ausganommen schwere Kriminalität wie Drogen- und Waffenschmuggel, Menschenhandel, Organhandel):
(1) Transaktionen von Gütern und Dienstleistungen, die auf „schwarzen” Märkten gehandelt werden;
(2) grundsätzlich marktfähige, d.h. bewertbare Wertschöpfung im Bereich der bedarfsorientierten Selbstversorgung oder Nachbarschaftshilfe privater Haushalte;
(3) freiwillige soziale Leistungen ohne Erwerbsabsicht;
(4) Schwarzarbeit zur Vermeidung von Sozialabgaben und Steuern mit Erwerbsabsicht.
3. Umfang: Das Ausmaß der Schattenwirtschaft hängt ab von:
(1) der erfassungstechnischen Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsstatistik,
(2) dem Grad der Arbeitsteilung und
(3) v.a. in den entwickelten Industriestaaten von den Opportunitätskosten der offiziellen Erwerbstätigkeit, d.h. vom Ausmaß staatlicher Reglementierung und Abgabenbelastung.
4. Gründe: a) Viele Arbeitnehmer empfinden ein zunehmendes Missverhältnis zwischen ihrem durch Abgaben zur Sozialversicherung, direkte oder indirekte Steuern belasteten verfügbaren Einkommen und den Marktpreisen der dafür real eintauschbaren Güter und Dienstleistungen.
b) Änderung des Substitutionsverhältnisses (d.h. der Relativpreise) zwischen den über offizielle Märkte beziehbaren Gütern sowie Dienstleistungen und haushaltsinterner Produktion („Do it yourself”) zugunsten der letztgenannten.
c) Im Nutzen-Kosten-Kalkül verliert der Einkommenserwerb im offiziellen Sektor im Vergleich zum Einkommenserwerb in der Schattenwirtschaft, aber auch zu Freizeitaktivitäten, zunehmend an Attraktivität.
5. Wirtschaftspolitische Problematik: Abgesehen von erheblichen Einbußen an Steuereinnahmen entspricht aufgrund der Schattenwirtschaft das statistische Bild einer Volkswirtschaft nicht mehr den realen Verhältnissen, das damit als Informationsgrundlage der Wirtschaftspolitik fraglich wird. Das Ausmaß der Schattenwirtschaft kann auch als Indikator für die (Nicht-)Akzeptanz der formalen Spielregeln auf dem Arbeitsmarkt interpretiert werden (s. Konstitutionenökonomik).
6. Daten: Offizielle Daten liegen mangels Erfassung nicht vor.
7. Schätzung: Der Anteil der Schattenwirtschaft wird in Deutschland auf 10-15 % des BIP geschätzt. In der OECD lag er 2015 zwischen 5,9 und 22,4 %.