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Bietungsgemeinschaft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Personengesamtheit, z.B. Gesellschaft oder Erbengemeinschaft, die im Zwangsversteigerungsverfahren Gebot abgibt. Aufschluss über das Gesellschaftsverhältnis etc. ist zu geben, damit durch den Zuschlag entsprechender Rechtserwerb eintritt.

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