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Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    früher Bundesoberbehörde und Bundesforschungsanstalt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV); seit dem 1.1.2008 eingegliedert in das neue Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen - das Julius-Kühn-Institut; Sitz in Braunschweig.

    Aufgaben: Prüfungs- und Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel; Einvernehmensbehörde bei der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen; Mitwirkung bei der Bewertung von Umweltchemikalien.

    Einzelheiten der Aufgabenzuweisung im Pflanzenschutzgesetz vom 6.2.2012 (BGBl. I 148, 1281) im Gentechnikgesetz i.d.F. vom 16.12.1993 (BGBl. I 2066) und im Chemikaliengesetz i.d.F. vom 2.7.2008 (BGBl. I 1146) jeweils m.spät.Änd.

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