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Börsengeschäfte

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    alle von den Börsenhandelsteilnehmern abgeschlossenen Käufe und Verkäufe im Auftrag ihrer Kundschaft oder auf eigene Rechnung. Nach dem Gegenstand des Geschäftes lassen sich Wertpapier-, Waren-, Geld-, Edelmetall- und Devisengeschäfte sowie Geschäfte in Derivaten (Terminbörse) unterscheiden. Nach dem Erfüllungstermin sind Kassa- und Termingeschäfte zu unterscheiden. Dabei vollzieht sich der Handel, indem zu den Börsenzeiten die zum Börsenhandel zugelassenen Personen (Börsenhandelsteilnehmer) entweder auf dem Börsenparkett oder über den Bildschirm die Geschäfte ihrer Kundschaft oder eigene Geschäfte ausführen. Dabei sind für die Preisbildung feste Regeln zu beachten. Die konkreten Usancen für die Durchführung der Börsengeschäfte sind in dem Regelwerk der jeweiligen Börse enthalten.

    Vgl. auch Börsenordnung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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