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Börsenumsatzsteuer

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    eine Kapitalverkehrsteuer, besteuerte bes. die dem Ersterwerb folgenden Umsätze von Gesellschaftsrechten an Kapitalgesellschaften (z.B. Aktienerwerb an Börsen, Erwerb von GmbH-Anteilen vom Vorbesitzer). Zur Beseitigung des Wettbewerbsnachteils der dt. Finanzmärkte wurde die Börsenumsatzsteuer zum 1.1.1991 durch das Erste Finanzmarktförderungsgesetz abgeschafft. In den USA und in anderen Staaten besteht die Börsenumsatzsteuer weiterhin. Das Aufkommen der Börsenumsatzsteuer betrug 1990 (umgerechnet) 422,3 Mio. Euro.

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