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Revision von Bruttokaltmiete vom 22.03.2011 - 15:19
Bruttokaltmiete
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Als Bruttokaltmiete wird die Summe aus Nettokaltmiete und den umlagefähigen kalten Betriebskosten, wie z.B. Wasser, Abwasser und Müllabfuhr definiert.
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