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Bürgschaftskredit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    ein durch eine Bürgschaft zu Gunsten der Gläubigerbank abgesicherter Bankkredit. Die Absicherung erfolgt fast immer durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft, es sei denn, der Bürge ist eine öffentliche Stelle i.w.S., die lediglich die Ausfallbürgschaft übernimmt.

    Gegensatz: Avalkredit, bei dem sich die Bank selbst verbürgt.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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