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Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai)

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zweck: Informierte als Servicestelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die aktuelle Situation auf ausländischen Märkten. Sie war entstanden aus der Bundesstelle für Außenhandelsinformation und unterstützte in deren Nachfolge seit 1951 dt. Unternehmen auf dem Weg ins Auslandsgeschäft. Die Zentrale war in Köln.

    Wurde zum 1.1.2009 mit der Invest in Germany GmbH fusioniert zur Germany Trade and Invest.

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