Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zweck: informierte als Servicestelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die aktuelle Situation auf ausländischen Märkten. Sie war entstanden aus der Bundesstelle für Außenhandelsinformation und unterstützte in deren Nachfolge seit 1951 dt. Unternehmen auf dem Weg ins Auslandsgeschäft. Die Zentrale war in Köln.
Wurde zum 1.1.2009 mit der Invest in Germany GmbH fusioniert zur Germany Trade and Invest.
Weblinks
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Interne Verweise
Brexit
Dienstleistungen
Direktinvestition
Drittland
Embargo
Freihandelszone
Kooperation
Koordination
Liquidität
Migration
Sanktion
Sonderwirtschaftszone
Subsidiarität
Terms of Trade
Volatilität
Zahlungsbilanz
Zoll
internationale Arbeitsteilung
nicht tarifäre Handelshemmnisse
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