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Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)

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    Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ).

    Rechtsgrundlage: § 14 Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 687).

    Aufgaben: zuständig für den Bundesfreiwilligendienst, Kriegsdienstverweigerung, Zivildienst und Freiwilliges Soziales Jahr. Mit dem Inkrafttreten des Bundesfreiwilligendienstgesetzes hervorgegangen aus dem Bundesamt für Zivildienst.

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