Direkt zum Inhalt

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ).

    Rechtsgrundlage: § 14 Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) vom 28.3.2011 (BGBl. I S. 687).

    Aufgaben: zuständig für den Bundesfreiwilligendienst, Kriegsdienstverweigerung, Zivildienst und Freiwilliges Soziales Jahr. Mit dem Inkrafttreten des Bundesfreiwilligendienstgesetzes hervorgegangen aus dem Bundesamt für Zivildienst.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com