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Bundesamt für Kartographie und Geodäsie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) mit Sitz in Frankfurt am Main; errichtet durch das Bundesgeoreferenzdatengesetz (BGeoRG) vom 10.5.2012 (BGBl. I 1081). Das Bundesamt hat den Auftrag, geodätische Referenzsysteme und -netze sowie geotopographische Referenzdaten des Bundes zur Nutzung durch Bundesbehörden und zur Erfüllung der unionsrechtlichen und internationalen Verpflichtungen Deutschlands zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Zudem ist es zuständig für die Aufbereitung, Aktualisierung und Bereitstellung von orts- und raumbezogenen Daten zur Beschreibung der Objekte der Erdoberfläche sowie die Fortentwicklung der dafür erforderlichen Verfahren und Methoden und die Koordination des Auf- und Ausbaus der Geodateninfrastruktur für Deutschland (vgl. § 3 BGeoRG).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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