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Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Ende August 2022 hat Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) angekündigt, das Bundesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität, abgek. BBF) als Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zu schaffen. Mit dem Entwurf des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes – FKBG  – (Stand Oktober 2023) wird die Schaffung des BBF mit Wirkung vom 1.1.2024 umgesetzt.

    Das BBF wird aus drei Säulen bestehen:

    1. Säule soll das neue Ermittlungszentrum Geldwäsche (zuvor bezeichnet als Bundesfinanzkriminalamt (BFKA) bilden.
    2. Säule soll die Financial Intelligence Unit (FIU) bilden, die derzeit noch als Direktion X der Generalzolldirektion (GZD) innerhalb der Zollverwaltung verortet ist.
    3. Säule soll die neu geschaffene Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (zunächst in der BMF-Mitteilung bezeichnet als Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht) bilden, die mit Wirkung vom 1.1.2023 als Direktion XI der GZD gegründet worden ist.

    Mit der Schaffung des BBF werden die Direktionen X und XI der Generalzolldirektion in das BBF überführt und die GZD wird wieder auf neun Direktionen reduziert. Der Zeitpunkt der Überführung ist im Gesetzentwurf für einen Zeitraum zwischen März und Juni 2025 geplant.

    Das BBF wird seine Hauptsitze in Köln und Dresden haben und mit einem Personalkörper von bis zu 1.700 Personen ausgestattet sein.

    Hauptgrund für die Gründung der BBF ist die Deutschlandprüfung 2020/2021 der Financial Action Task Force.
    Die behördliche Aufbauphase soll 2024 beginnen und die BBF soll 2026 vollständige Funktion erlangen.
    Die gesetzliche Umsetzung wird seit Oktober 2023 mit dem Entwurf zum Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz – FKBG – umgesetzt und die vollständige Umsetzung bleibt abzuwarten.

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