Bundesfinanzkriminalamt (BFKA)
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Ende August 2022 hat Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) angekündigt, das Bundesfinanzkriminalamt, abgek. BFKA) als erste Säule einer neuen Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen zu schaffen.
Ziel ist die Bündelung der für die Bekämpfung der Finanzkriminalität erforderlichen Kompetenzen unter dem Dach einer neuen Bundesoberbehörde, die alle notwendigen Funktionen und Kompetenzen bekommen wird - die Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität.
Dazu zählen:
- Ermittlungstätigkeit für große und komplexe Fälle von Geldwäsche (insbesondere durch internationale Geldwäsche)
- operative Verantwortung für die Durchführung von Sanktionen
- Analysetätigkeit für Geldwäscheverdachtsmeldungen
- Koordinierung der Aufsichtstätigkeit im Nichtfinanzsektor
Hauptgrund für die Gründung des BFKA ist die Deutschlandprüfung 2020/2021 der Financial Action Task Force.
Sowohl die Financial Intelligence Unit (FIU) als auch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung sind als die Direktionen X und XI der Generalzolldirektion gegründet worden.
Die behördliche Aufbauphase soll 2024 beginnen und das BFKA soll 2026 vollständige Funktion erlangen.
Die gesetzliche Umsetzung bleibt abzuwarten.