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Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft (BMWi); Sitz in Hannover. Errichtet durch Erlass vom 26.11.1958 (BAnZ Nr. 230 vom 29.11.1958).

    Aufgaben: Beratung der Bundesministerien; Durchführung von geowissenschaftlichen und rohstoffwirtschaftlichen Maßnahmen der Bundesregierung; Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im In- und Ausland einschließlich Antarktis und Meeresforschung; internationale geowissenschaftliche Kooperation.

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