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Bundesgesundheitsamt (BGA)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    wurde aufgrund des Gesetzes vom 27.2.1952 (BGBl. I 121) im Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheit errichtet. Das Bundesgesundheitsamt  ist durch das Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des BGA (BGA-Nachfolgegesetz) vom 24.6.1994 (BGBl. I 1416) aufgelöst worden. An seine Stelle traten drei selbstständige, im Geschäftsbereich des für Gesundheit zuständigen Bundesministeriums errichtete Bundesoberbehörden:
    (1) Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM),
    (2) Robert Koch-Institut - Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten sowie
    (3) Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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