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Bundesknappschaft (BKN)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    bundesunmittelbare rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung; Sitz der Hauptverwaltung in Bochum; seit 1.10.2005 in der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See aufgegangen.

    Aufgaben:
    (1) ursprünglich nur Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung der im Bergbau beschäftigten Arbeitnehmer. Seit 1.10.2005 Erweiterung der Aufgaben auch für die allg. Rentenversicherung.

    (2) Seit dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt am 1.1.2003 ist die BKN ferner zuständige Stelle für das Meldeverfahren und den Einzug der einheitlichen Steuerpauschale für Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Mini-Jobs); zuständig ist die Verwaltungsstelle Cottbus der BKN.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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