Zitierfähige Version
- Revision von Bundesverwaltungsamt vom 19.02.2018 - 16:15
- Revision von Bundesverwaltungsamt vom 19.10.2017 - 15:07
- Revision von Bundesverwaltungsamt vom 28.01.2013 - 11:33
- Revision von Bundesverwaltungsamt vom 18.08.2010 - 12:53
- Revision von Bundesverwaltungsamt vom 04.05.2010 - 09:41
- Revision von Bundesverwaltungsamt vom 08.06.2009 - 10:54
Bundesverwaltungsamt
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI); Sitz in Köln. Errichtet durch Gesetz vom 28.12.1959 (BGBl. I 829) m.spät.Änd.
Aufgabe: Als zentrale Verwaltungsbehörde des Bundes erledigt das Bundesverwaltungsamt in eigener Zuständigkeit eine Vielzahl verschiedener Aufgaben, die ihm durch Gesetz zugewiesen sind, sowie Verwaltungsaufgaben, die ihm aufgrund des Errichtungsgesetzes im Erlasswege durch die Bundesministerien übertragen werden. Es werden mehr als 100 Aufgaben aus den Geschäftsbereichen der Ressorts wahrgenommen.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon