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CIF-Agent
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausfuhragent mit Sitz im Käuferland, der die Produktion der von ihm vertretenen Firmen auf CIF-Basis (CIF) anbietet. Er hat gewisse Vollmachten und Verantwortung bei der Berechnung der CIF-Kosten, die er aufgrund der kostenmäßig feststehenden FOB-Preise (FOB) übernimmt.
1. I.w.S.: Vertritt einen oder mehrere überseeische Ablader (Abladegeschäft).
2. I.e.S.: In Hansestädten ansässige Vertreter überseeischer Exporteure.
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