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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Ausfuhragent mit Sitz im Käuferland, der die Produktion der von ihm vertretenen Firmen auf CIF-Basis (CIF) anbietet. Er hat gewisse Vollmachten und Verantwortung bei der Berechnung der CIF-Kosten, die er aufgrund der kostenmäßig feststehenden FOB-Preise (FOB) übernimmt.

    1. I.w.S.: Vertritt einen oder mehrere überseeische Ablader (Abladegeschäft).

    2. I.e.S.: In Hansestädten ansässige Vertreter überseeischer Exporteure.

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