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Computerverbund(-system)
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Rechnerverbund(-system), Multicomputer Network. 1. Begriff: Zusammenschluss von mind. zwei autonomen Computern über Datenübertragungswege zu einem System, in dem die zusammengeschlossenen Computer ohne manuelle Eingriffe miteinander kommunizieren können. Der Begriff Computerverbund(-system) bezieht sich im Gegensatz zum Rechnernetz primär auf die organisatorischen (und nicht auf die technischen) Aspekte eines solchen Zusammenschlusses.
2. Formen:
(1) Anwendungsverbund: Anwendungsprogramme verschiedener Datenverarbeitungssysteme kommunizieren miteinander;
(2) Datenverbund: Alle Daten im Gesamtsystem können allen Benutzern zugänglich gemacht werden, und v.a. können Datenbanken physisch getrennt gespeichert werden;
(3) Funktionsverbund: Jedes im System vorhandene Programm und jede Gerätefunktion (z.B. von speziellen Druckern) kann von jedem Benutzer genutzt werden;
(4) Lastverbund (Kapazitätsverbund): Die Aufträge (Job) werden je nach Auslastung und Ausstattung auf die verbundenen Computer verteilt, um eine optimale Kapazitätsausnutzung des Gesamtsystems zu erreichen;
(5) Sicherheitsverbund (Verfügbarkeitsverbund): Terminals eines gestörten Computers können auf einen anderen Computer des Systems umgeschaltet werden, über den die Programme und Datenbestände des gestörten Computers verfügbar sind.
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