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Cross Licensing

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    wechselseitiges Lizenzabkommen zwischen den Inhabern voneinander unabhängiger oder abhängiger Patente. Die Einräumung des Nutzungsrechts eines Patents kann unentgeltlich oder entgeltlich erfolgen. Cross Licensing-Maßnahmen werden vorangetrieben, um einerseits Patentstreitigkeiten zwischen Unternehmen zu vermeiden oder um andererseits bei Unternehmenskooperationen eine Know-how-Basis für die gemeinsame Arbeit zu schaffen, ohne im Gegenzug aufwendige Bewertungs- und Kompensationsaktivitäten durchführen zu müssen. Cross Licensing ist bes. in der IT-Industrie üblich und ein wichtiges Mittel, um den Technologietransfer zu unterstützen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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