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Revision von Cybercrime vom 29.11.2017 - 11:50
Cybercrime
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Cybercrime (lat. crimen: „Beschuldigung, Anklage, Schuld, Verbrechen“; engl. cyber: auf das Internet bezogen) bezeichnet Vergehen bzw. Verbrechen in Zusammenhang mit dem Internet. Synonym für Internetkriminalität. Ein passender alternativer Ausdruck ist Internetdelinquenz.
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