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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Auftrag für Überweisungen von regelmäßig in gleicher Höhe wiederkehrenden Zahlungen an denselben Empfänger (z.B. Mieten, Versicherungsprämien). Die Bank haftet für termingerechte Erfüllung des Dauerauftrages. Die Eröffnung, Änderung und Löschung von Daueraufträgen durch den Bankkunden wird zunehmend im Wege des Onlinebankings vorgenommen.

    Vgl. auch Homebanking,

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