Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Dekontaminationskosten vom 03.09.2009 - 16:49
- Revision von Dekontaminationskosten vom 19.02.2018 - 14:53
- Revision von Dekontaminationskosten vom 01.11.2017 - 15:32
- Revision von Dekontaminationskosten vom 12.02.2013 - 15:31
- Revision von Dekontaminationskosten vom 28.09.2011 - 09:45
- Revision von Dekontaminationskosten vom 03.02.2010 - 10:53
- Revision von Dekontaminationskosten vom 03.09.2009 - 16:49
Dekontaminationskosten
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Infolge eines Versicherungsfalls kann Erdreich auf dem Versicherungsgrundstück oder einem angrenzenden Grundstück kontaminiert werden. Durch behördliche Anordnung wird eine Dekontaminierung des betroffenen Erdreichs erforderlich. Die Kosten dafür sind meist in der verbundenen Wohngebäudeversicherung in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon