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Dekontaminationskosten
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Infolge eines Versicherungsfalls kann Erdreich auf dem Versicherungsgrundstück oder einem angrenzenden Grundstück kontaminiert werden. Durch behördliche Anordnung wird eine Dekontaminierung des betroffenen Erdreichs erforderlich. Die Kosten dafür sind meist in der verbundenen Wohngebäudeversicherung in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen.
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