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Demografiefaktor

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    eingeführt mit dem Rentenreformgesetz 1999 vom 19.12.1997 (BGBl I 2998). Er sollte ab dem Jahre 2001 bei der Berechnung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen werden und die ständig längeren Rentenlaufzeiten durch eine Streckung der Lebensrente ausgleichen. Das Ziel des Demografiefaktors ist, auch die derzeitigen Rentner und nicht nur die heutigen Beitragszahler in angemessener Weise an den Kosten, die durch die höhere Lebenserwartung und die dadurch verursachten längeren Rentenlaufzeiten entstehen, zu beteiligen. Nach der gegenwärtigen Rechtslage ist der Demografiefaktor als eigenständiger Faktor bei der Rentenberechnung nicht zu berücksichtigen.

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