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Revision von Depositen vom 21.02.2013 - 17:04
Depositen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Depositen zu dt. „das Hinterlegte“; im Kreditinstitut werden darunter die kurz- und mittelfristigen Einlagen verstanden. Arten von Depositen: a) Sichteinlagen: Sichteinlagen sind für den Kunden jederzeit (banktäglich) verfügbar. Zu Sichteinlagen werden auch Einlagen mit einer Kündigungsfrist unter 30 Tagen gezählt.
b) Termineinlagen (Festgelder, Kündigungsgelder): Termineinlagen sind befristete Einlagen, die dem Kreditinstitut für eine festgelegte Zeit zur Verfügung stehen. Bei den Termineinlagen wird zwischen Festgeldern und Kündigungsgeldern unterschieden.
b) Termineinlagen (Festgelder, Kündigungsgelder): Termineinlagen sind befristete Einlagen, die dem Kreditinstitut für eine festgelegte Zeit zur Verfügung stehen. Bei den Termineinlagen wird zwischen Festgeldern und Kündigungsgeldern unterschieden.
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