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Revision von Desinvestition vom 29.01.2013 - 12:44
Desinvestition
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Freisetzung des in längerfristigen Vermögensgegenständen gebundenen Kapitals durch den Verkauf dieser Vermögensgegenstände (z.B. betrieblich nicht mehr benötigte Anlagen). Als Maßnahmen der Innenfinanzierung haben Desinvestitionen grundsätzlich eine Finanzierungsfunktion. Die Desinvestition ist das Gegenstück zur Investition.
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