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Revision von Desinvestition vom 15.02.2018 - 15:01
Desinvestition
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bei einer Desinvestition werden längerfristige Vermögensgegenstände (z.B. betrieblich nicht mehr benötigte Anlagen) verkauft, sodass das in diesen Vermögensgegenständen gebundene Kapital freigesetzt wird. Als Maßnahmen der Innenfinanzierung haben Desinvestitionen grundsätzlich eine Finanzierungsfunktion. Die Desinvestition ist das Gegenstück zur Investition.
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