Deutsche Volkswirtschaftliche Gesellschaft e.V.
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1946 gegründete, wirtschaftlich unabhängige Vereinigung.
Ziele: Überbrückung sozialer Gegensätze; Mitarbeit an der Lösung aktueller wirtschafts- und sozialpolitischer Probleme.
Lehrtätigkeit: Unterrichtung und Weiterbildung unterer und mittlerer kaufmännischer und technischer Führungskräfte in Seminaren. – Arbeitsgebiete: Betriebs- und volkswirtschaftliche Grundfragen, Arbeits- und Sozialrecht, Menschenkenntnis und -führung etc.
Methoden: Referat und Diskussion, praktische Fallmethode und Teamarbeit.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.