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Revision von Deutsche Volkswirtschaftliche Gesellschaft e.V. vom 19.02.2018 - 15:03

Deutsche Volkswirtschaftliche Gesellschaft e.V.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1946 gegründete, wirtschaftlich unabhängige Vereinigung.

    Ziele: Überbrückung sozialer Gegensätze; Mitarbeit an der Lösung aktueller wirtschafts- und sozialpolitischer Probleme.

    Lehrtätigkeit: Unterrichtung und Weiterbildung unterer und mittlerer kaufmännischer und technischer Führungskräfte in Seminaren. – Arbeitsgebiete: Betriebs- und volkswirtschaftliche Grundfragen, Arbeits- und Sozialrecht, Menschenkenntnis und -führung etc.

    Methoden: Referat und Diskussion, praktische Fallmethode und Teamarbeit.

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