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Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Charakterisierung: Dachverband der Sparkassen-Finanzgruppe mit Sitz in Berlin. Hierzu zählten Ende des Jahres 2008 438 Sparkassen, 7 Landesbanken-Konzerne, 10 Landesbausparkassen, 12 Erstversicherergruppen und zahlreiche weitere Finanzdienstleistungsunternehmen

    2. Aufgaben: Der DSGV fördert und vertritt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe, organisiert die Willensbildung innerhalb der Gruppe und legt die strategische Gesamtausrichtung fest. Hierzu wird der DSGV arbeitsteilig mit den Regionalverbänden und den weiteren Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe tätig. Er verwaltet die institutssichernden Einrichtungen im Rahmen des gebildeten Hafutngsverbundes sowie den Sicherungsfonds der Girozentralen und Landesbausparkassen.

    3. Mitglieder: Ordentliche Mitglieder des Verbandes sind die Landesbanken (Girozentralen) und die regionalen Sparkassen- und Giroverbände. Außerordentliche Mitglieder sind u.a. der Verband der Deutschen Freien Öffentlichen Sparkassen e.V., Frankfurt a.M. und der Österreichische Sparkassenverband, Wien.

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