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Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Charakterisierung: Dachverband der Sparkassen-Finanzgruppe mit Sitz in Berlin. Hierzu zählen 390 Sparkassen, 7 Landesbanken-Konzerne, die Deka-Bank, acht Landesbausparkassen, 11 Erstversicherergruppen und zahlreiche weitere Finanzdienstleistungsunternehmen (Stand: Ende 2017).

    2. Aufgaben: Der DSGV fördert und vertritt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe, organisiert die Willensbildung innerhalb der Gruppe und legt die strategische Gesamtausrichtung fest. Hierzu wird der DSGV arbeitsteilig mit den Regionalverbänden und den weiteren Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe tätig. Er verwaltet die institutsichernden Einrichtungen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz und das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe sowie den Sicherungsfonds der Girozentralen und den Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.3. Mitglieder: Ordentliche Mitglieder des Verbandes sind die Landesbanken (Girozentralen) und die regionalen Sparkassen- und Giroverbände. Außerordentliche Mitglieder sind u.a. der Verband der Deutschen Freien Öffentlichen Sparkassen e.V., Frankfurt a.M, der Österreichische Sparkassenverband und der Verband Schweizerischer Kantonalbanken.

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